Anwendungseinschränkungen für Aluminium im Hochbau
Sehr geehrte Damen und Herren,
für kommunale Bauten oder die Bebauung städtischer Grundstücke gilt in der Landeshauptstadt München ein ökologischer Kriterienkatalog, durch den über den Einzelfall hinaus gehende allgemeingültige Kriterien zum nachhaltigen Bauen gelten. Dazu zählen der sparsame Umgang mit Rohstoffen und Energie und die Reduzierung von Umweltbelastungen. Ferner sollen gesunde Wohnverhältnisse geschaffen und günstige Energie- und Lebenszykluskosten erreicht werden. Für Baustoffe gilt, dass nur Materialien verwendet werden dürfen, die mit geringem Energieaufwand und geringen Schadstoffemissionen hergestellt, verarbeitet oder eingebaut werden, Gesundheit und Wohlbefinden der Menschen nicht beeinträchtigen sowie umweltschonend unterhalten, wiederverwendet oder beseitigt werden können.
Der Kriterienkatalog der Landeshauptstadt München verzeichnet auch Verwendungsverbote oder Verwendungseinschränkungen. In Bezug auf Aluminiumbauteile heißt es wörtlich: „Nicht zulässig sind insbesondere: … Aluminium im großflächigem Einsatz„. Im Nachsatz wird dieses grundsätzliche Verbot eingeschränkt: „Der großflächige Einsatz von Aluminium ist möglich, wenn das eingesetzte Material nachweislich zum überwiegenden Teil aus Sekundäraluminium hergestellt wurde„.
Die Landeshauptstadt hat damit weit über die Stadtgrenzen hinaus den Eindruck vermittelt, dass der großflächige Einsatz von Aluminium im Baubereich unerwünscht ist. Die Formulierung „zum überwiegenden Teil aus Sekundäraluminium“ führt zu Unsicherheiten bei Ausschreibungen und Leistungsverzeichnissen.
Der AIUIF hat diese Aussagen zum Anlass genommen, einen Dialog mit den zuständigen Dienststellen aufzunehmen. In mehreren intensiven Fachgesprächen konnte die Situation nun sowohl im Sinne der ökologischen Anliegen der Stadt wie auch aus Sicht des AIUIF zufriedenstellend gelöst werden.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung München hat verbindlich mitgeteilt, dass die Verwendung von Aluminiumfenstern nicht als großflächiger Einsatz bewertet werde. In der Regel sind Pfosten-Riegel-Konstruktionen mit Aluminiumprofilen zulässig. Ausgeschlossen ist die Verwendung von reinem Primäraluminium beispielsweise als vollflächige geschlossene Fassade oder als Dachdeckung. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung empfiehlt in jedem Fall, vor Bauantragstellung einen Beratungstermin bei der Hauptabteilung III Stadtsanierung und Wohnungsbau durchzuführen.
Diese Klarstellung ist nicht nur von Bedeutung für Bauvorhaben in München, sondern kann auch bei restriktiven Haltungen anderer privater oder öffentlicher Bauherren beziehungsweise Behörden eingesetzt werden.
Die geführten Fachgespräche hatten ferner das Ziel, die Leistungen des AIUIF und seiner Mitglieder und Partner zu positionieren. Es konnte dargelegt werden, dass die kommunale Bauverwaltung einen aktiven Beitrag zur nachhaltigen Umwelt- und Ressourcenpolitik leistet, wenn sie die Leistungen des AIUIF und seiner Mitglieder sowie Partnerunternehmen aktiv unterstützt indem die Vorgabe aufgestellt wird, dass der Anbieter von Metallbauleistungen, bzw. Rückbau den Nachweis erbringen muss, dass er sich an einem geschlossenen Wertstoffrecycling beteiligt.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Gespräche in München wird sich der AIUIF jetzt bemühen, die Ende 2018 erlassenen Standards für den Neubau von Schulen in Berlin zu diskutieren, in denen empfohlen wird, bei Außenfenstern „auf Kunststoffkonstruktionen und reine Aluminiumkonstruktionen“ zu verzichten.
Wir werden Sie über die weitere Entwicklung informieren und nehmen Hinweise von Ihrer Seite zur dargelegten Problematik gerne entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Lonsinger
Vorsitzender des A|U|F Vorstandes