Konstruktiver Dialog schafft Klarheit
Frankfurt, 27. August 2019 – Für kommunale Bauten oder die Bebauung städtischer Grundstücke gilt in der Landeshauptstadt München ein ökologischer Kriterienkatalog, durch den über den Einzelfall hinaus gehende allgemeingültige Kriterien zum nachhaltigen Bauen gelten. In der seit 1995 geltenden Fassung gibt es Formulierungen, die den Einsatz von Aluminium einschränken. Im Markt herrschte über Jahre Verwirrung. Im direkten Dialog konnte der AIUIF die Sachlage jetzt klären und ein konstruktives Verhältnis zu den Fachämtern aufbauen. Gemeinsames Ziel: Förderung des Kreislaufgedankens im Baubereich.
Die bayerische Landeshauptstadt möchte vorbildlich im Gebäudebereich sein. Dazu zählt der sparsame Umgang mit Rohstoffen und Energie und die Reduzierung von Umweltbelastungen. Ferner sollen für die Bürger gesunde Wohnverhältnisse geschaffen und günstige Energie- und Lebenszykluskosten erreicht werden. Für Baustoffe gilt, dass nur Materialien verwendet werden dürfen, die mit geringem Energieaufwand und geringen Schadstoffemissionen hergestellt, verarbeitet oder eingebaut werden, Gesundheit und Wohlbefinden der Menschen nicht beeinträchtigen sowie umweltschonend unterhalten, wiederverwendet oder beseitigt werden können. Das Konzept verabschiedete der Rat im Jahre 1995, seitdem sind diese Rahmensetzungen bei öffentlichen Gebäuden oder der baulichen Nutzung städtischer Grundstücke umzusetzen.
Der Kriterienkatalog der Landeshauptstadt München umfasst nicht nur allgemeine Nachhaltigkeits-Empfehlungen, sondern auch konkrete Verwendungsverbote oder -einschränkungen. Für Aluminiumbauteile heißt es wörtlich: „Nicht zulässig sind insbesondere: … Aluminium in großflächigem Einsatz“. In einem Nachsatz wird dieses grundsätzliche Verbot allerdings eingeschränkt: „Der großflächige Einsatz von Aluminium ist möglich, wenn das eingesetzte Material nachweislich zum überwiegenden Teil aus Sekundäraluminium hergestellt wurde“.
Die Landeshauptstadt hat damit weit über die Stadtgrenzen hinaus den Eindruck vermittelt, dass der großflächige Einsatz von Aluminium im Baubereich unerwünscht ist. Die Formulierung „zum überwiegenden Teil aus Sekundäraluminium“ führt zu Unsicherheiten bei Ausschreibungen und Leistungsverzeichnissen.
Der AIUIF hat diese Aussagen zum Anlass genommen, über die Stadtbaurätin Prof. Elisabeth Merk einen Dialog mit den zuständigen Dienststellen aufzunehmen. In mehreren intensiven Fachgesprächen konnte die Situation nun sowohl im Sinne der ökologischen Anliegen der Stadt wie auch aus Sicht des AIUIF zufriedenstellend gelöst werden.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung München brachte zum Ausdruck, dass die Verwendung von Aluminiumfenstern nicht als großflächiger Einsatz bewertet werde. In der Regel sind Pfosten-Riegel-Konstruktionen mit Aluminiumprofilen zulässig. Ausgeschlossen ist die Verwendung von reinem Primäraluminium beispielsweise als vollflächige Fassade oder als Dachdeckung. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung empfiehlt in jedem Fall, vor Bauantragstellung einen Beratungstermin bei der Hauptabteilung III Stadtsanierung und Wohnungsbau durchzuführen.
„Diese Klarstellung ist nicht nur von Bedeutung für Bauvorhaben in München, sondern kann auch bei restriktiven Haltungen anderer privater oder öffentlicher Bauherren beziehungsweise Behörden eingesetzt werden“, erklärte der Vorsitzende des AIUIF, Walter Lonsinger, nach Abschluss der Gespräche, in die mehrere Bereiche der Münchener Bau- und Umweltverwaltung einbezogen wurden.
Die geführten Fachgespräche hatten ferner das Ziel, die Leistungen des AIUIF und seiner Mitglieder und Partner zu positionieren. Es konnte dargelegt werden, dass die kommunale Bauverwaltung einen aktiven Beitrag zur nachhaltigen Umwelt- und Ressourcenpolitik erbringt, wenn sie die Leistungen des AIUIF und seiner Mitglieder sowie Partnerunternehmen aktiv unterstützt. Es bestand Einvernehmen in der Einschätzung, dass das Recycling von Aluminium und anderen Wertstoffen im Baubereich ausgeweitet werden muss.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Gespräche in München wird sich der AIUIF jetzt bemühen, die Ende 2018 erlassenen Standards für den Neubau von Schulen in Berlin zu diskutieren, in denen empfohlen wird, bei Außenfenstern „auf Kunststoffkonstruktionen und reine Aluminiumkonstruktionen“ zu verzichten. „Auch in Berlin“, so Walter Lonsinger, „müssen wir die Vorteile und die essenzielle Bedeutung des Werkstoffes Aluminium im Baubereich sowie die Potentiale des Recyclings innerhalb geschlossener Wertstoffkreisläufe verdeutlichen“.