Mit dem Referentenentwurf vom 5. Juni 2025 wird ein Sondervermögen mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro zur Investition in Infrastruktur und Klimaneutralität vorgeschlagen. Der BDE begrüßt diesen Schritt, hält jedoch Änderungen am § 8 des Entwurfs für notwendig: Die jährliche Rechnungslegung muss – zusätzlich zu Einnahmen, Ausgaben, Vermögen und Schulden – zeigen, inwieweit das Sondervermögen seinen Zweck erfüllt, Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen.
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