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Bauwirtschaft muss Baustoffe künftig nach bundesweit einheitlichen Regeln recyceln Bundesrat beschließt Mantelverordnung und legt erstmals Standards für die Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe fest

Bauwirtschaft muss Baustoffe künftig nach bundesweit einheitlichen Regeln recyceln Bundesrat beschließt Mantelverordnung und legt erstmals Standards für die Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe fest

Ersatzbaustoffe sollen künftig für Bauherrn attraktiver werden. So kommen weniger Primärbaustoffe zum Einsatz und natürliche Ressourcen werden geschont. Mit der heute vom Bundesrat beschlossenen Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz gelten erstmals deutschlandweit gültige Vorgaben für den Einsatz mineralischer Abfälle wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter. Zum Schutz des Bodens und der Natur schafft die Mantelverordnung einheitliche Regeln zur Verfüllung von obertägigen Abgrabungen, wie zum Beispiel einstigen Kies- und Sandgruben.

„Die Mantelverordnung ist der seit langem erwarteten Rahmen für eine Stärkung der mineralischen Sekundärrohstoffe im Baubereich und wird zu großen Veränderungen im gesamten Baubereich führen,“ erklärte der A/U/F-Vorstandsvorsitzende Walter Lonsinger und kündigte an, den Anteil von Aluminiumschrotten aus dem Baubereich innerhalb eines geschlossenen Werkstoffkreislaufs weiter zu erhöhen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Nach über 15 Jahren und unzähligen Gesprächen zwischen Bund, Ländern und Industrie ist es endlich gelungen, bundesweit gültige Regeln zum Recycling von Baustoffen zu vereinbaren. Die Mühe hat sich gelohnt, nicht zuletzt mit Blick auf die gewachsende Bauaktivität und den aktuellen Materialmangel  auf dem Bau. Künftig werden überall in Deutschland mineralische Abfälle einheitlich verwertet. Abbruch und Bauschutt sollen künftig öfter als Ersatzbaustoffe für neue Bauten dienen und seltener in Deponien landen. Zugleich sorgen wir dafür, dass Schadstoffe verlässlich ausgeschleust und behandelt werden. Von den einheitlichen Regeln profitiert die Bauwirtschaft, denn die Verfahren werden für sie einfacher und die Akzeptanz für Ersatzbaustoffe von sicherer Qualität wächst. Kommen Ersatzbaustoffe beim Neubau von Straßen, beim Dämmen und im Hochbau zum Einsatz, sparen wir große Mengen Primärbaustoffe und schonen natürliche Ressourcen.“

Mineralische Abfälle sind der größte Abfallstrom in Deutschland: Jedes Jahr fallen in Deutschland rund 250 Millionen Tonnen an, wie zum Beispiel Bau- und Abbruchabfälle (Bauschutt), Bodenmaterial (zum Beispiel ausgehobene Erde), Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Das sind etwa 60 Prozent des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland. Zugleich steckt in mineralischen Bauabfällen ein enormes Recycling-Potenzial. Gleichzeitig können mineralische Abfälle zu einem sehr hohen Anteil wiederverwendet werden (etwa 90 Prozent). So kommen mineralische Ersatzbaustoffe schon heute an vielen Stellen zum Einsatz; vor allem bei so genannten Technischen Bauwerken, also beim Bau von Straßen, Bahnstrecken, befestigten Flächen, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwällen oder im Hochbau als Recycling-Beton. Auch die stetig zunehmende Bauaktivität in Deutschland macht es erforderlich, das hochwertige Recycling von Baustoffen weiter zu fördern.

Die Mantelverordnung umfasst verschiedene Rechtstexte: eine neu eingeführte Ersatzbau-stoffverordnung sowie die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Au-ßerdem werden die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung angepasst.

Um die Nachfrage nach Ersatzbaustoffen zu stärken und rechtsverbindliche Qualitätsstandards bundesweit zu vereinheitlichen, führt die Bundesregierung mit der Mantelverordnung erstmals eine Ersatzbaustoffverordnung ein. Sie legt erstmals die nötigen Standards für die Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe für ganz Deutschland einheitlich fest. Private und öffentliche Bauherren, die bisher von den unterschiedlichen Regelungen abgeschreckt waren, können nun qualitätsgeprüfte Ersatzbaustoffe einfach und rechtssicher verwenden. So sollen künftig in Deutschland häufiger recycelte Baustoffe zum Einsatz kommen.

Gleichzeitig macht die Mantelverordnung mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung erstmals deutschlandweit gültige Vorgaben für die Verfüllung von obertägigen Abgrabungen, wie zum Beispiel ehemaligen Kies- und Sandgruben. Mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung werden die seit dem Jahre 1999 im Wesentlichen unveränderte Verordnung an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und die im Vollzug gewonnenen Erfahrungen angepasst.

Nachdem die Mantelverordnung im Mai 2017 vom Bundeskabinett erstmals beschlossen wurde, hat der Bundesrat im November 2020 umfangreiche Maßgaben beschlossen, die von der Bundesregierung übernommen und weiterentwickelt wurden. Die abschließende Befassung der Mantelverordnung im Deutschen Bundestag fand am 10. Juni 2021 statt. Mit der heutigen Verabschiedung durch den Bundesrat kann die Mantelverordnung in Kraft treten. Da sie erst zwei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft tritt, können sich alle Betroffenen auf die neuen Regelungen einstellen. Darüber hinaus sind Übergangsregelungen vorgesehen, unter anderem für bestehende Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen.

A|U|F unterstützt Dialogplattform Recyclingrohstoffe

Mit der von der Bundesregierung ins Leben gerufenen Dialogplattform Recyclingrohstoffe wird ein großer Schritt in Richtung einer wertstoffbezogenen Kreislaufwirtschaft möglich, die für mehr Ressourceneffizienz und stärkeren Klimaschutz sorgen wird, erklärte der A|U|F-Vorstandsvorsitzende Walter Lonsinger im Anschluss an die digitale Auftaktveranstaltung (17.06.2021) der von der Bundesanstalt für Geowissenschaften in Hannover koordinierten Initiative.

Deutschland hat sich in seiner Rohstoffstrategie zur verstärkten Gewinnung von Sekundärrohstoffen bekannt und die Kreislaufwirtschaft ist ein zentraler Baustein des europäischen Green Deal mit dem Ziel, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen. Mit der Dialogplattform sollen Politik, Wissenschaft und Wirtschaft enger vernetzt werden und die Nutzung von Recyclingrohstoffen bei mineralischen, metallischen und den sogenannten kritischen Rohstoffen ausgeweitet werden.

Der A|U|F-Vorstandsvorsitzende verwies auf den hohen Anteil von Sekundäraluminium im Baubereich und die stetig steigenden Mengen, die im Rahmen des vom A|U|F organisierten und überwachten Wertstoffkreislaufs wiederverwertet werden. Mit der aktuellen Wertstoff-Studie erfülle der A|U|F bereits heute vorbildlich die von Experten geforderte Datentransparenz.

Mineralische Rohstoffe werden zum Engpassfaktor der Energiewende

Die Internationale Energie Agentur (IEA) hat am 5.5.2021 einen fundierten Bericht zur Versorgungslage bei mineralischen Rohstoffen für die Gewinnung von Kupfer, Lithium, Nickel, Kobalt und seltenen Erden für den Transformationsprozess der Energiewende veröffentlicht. Die zugrundeliegenden Handelsmärkte seien durch hohes Wachstum, zunehmende Preisvolatilität, geopolitische Interessen sowie Angebotsstörungen bei geografisch stark konzentrierter und wenig nachhaltiger Produktion gekennzeichnet. Dies könne die Prozesse der Klimawende verlangsamen und deutlich verteuern. Damit entstünden zusätzliche Risiken beim Ausbau erneuerbarer Energien und der Elektromobilität.

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