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Trendsetter – Interview mit Walter Lonsinger

Frankfurt, 29. März 2022 – Über die Recyclinginitiative AIUIF wird knapp die Hälfte der in Deutschland anfallenden Aluminiumschrotte aus dem Baubereich einem geschlossenen Wertstoffkreislauf zugeführt. Damit wird der energiesparende, ressourceneffiziente und umweltgerechte Umgang mit Aluminium gefördert. Das bringt Vorteile für die Umwelt, aber auch für die Mitglieder des AIUIF. Im Interview erläutert der AIUIF-Vorstandsvorsitzende Walter Lonsinger die positiven Aspekte.

?: Herr Lonsinger, der AIUIF e.V. hat das Ziel, Aluminiumschrotte aus Bauvorhaben gezielt einzusammeln, um das Material wiederzuverwerten, damit daraus neue Fenster, Türen und Fassaden entstehen können. Die aktuellen Umweltschutz- und Klimaziele kommen Ihnen entgegen. Liegt AIUIF im Trend?

Walter Lonsinger: Ja, das könnte man auf den ersten Blick so sehen. Aber wir verfolgen das Ziel, Aluminiumschrotte aus Bauanwendungen zu recyceln, schon seit mehr als 30 Jahren. Dementsprechend haben sich sowohl unsere Mitgliederzahlen als auch die gesammelten Altmetallmengen positiv entwickelt. Trotz der negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie stieg die Zahl der Mitglieder auf mehr als 225 Betriebe. Dafür sind mehrere Ursachen erkennbar: Metallbauer erkennen, dass eine seriöse Bilanzierung von Schrotten und Abfällen in der Produktion, bei Abbruch und Sanierung sowie beim Neubau ein wichtiger Wettbewerbsvorteil bei Ausschreibungen und Aufträgen ist.

Ein zweiter Aspekt sind der Materialwert und die besonderen Recycling-Eigenschaften des Leichtmetalls. Die Schrotte können ohne Qualitätsverlust wieder aufbereitet werden. Der Energieaufwand dafür ist gering. So entstehen neue Produkte mit einem entsprechend niedrigeren CO2-Fußabdruck. Das passt tatsächlich genau zu den Themen unserer Zeit.

Die über den AIUIF bilanzierte Menge an Aluminiumschrotten aus dem Baubereich wuchs um rund 30.000 Tonnen. Unsere Jahres-Gesamtmenge stieg damit 2021 auf etwas mehr als 75.000 Tonnen. Damit erreichen wir über AIUIF einen Marktanteil von mehr als 50 Prozent.

?: Aktuell explodieren die Preise für Aluminium. Gilt das auch für recycelte Leichtmetalle?

Walter Lonsinger: Wir unterscheiden zwischen Primär- und Sekundärmetall. Beides ist weltweit begehrt. Der russische Angriffskrieg wird die Situation verschärfen. Europa wird kein Primäraluminium aus Russland mehr importieren. Entsprechend wird das Recycling von ausgedienten Bauprodukten aus Aluminium an Bedeutung gewinnen. Aber dieser Trend war auch in der Vergangenheit bereits erkennbar. In Deutschland hat die Produktion von Sekundäraluminium in den ersten sechs Monaten des letzten Jahres um etwa 20 Prozent auf über 300.000 Tonnen zugenommen. In gleichen Zeitraum ist die Herstellung von Primäraluminium um drei Prozent auf knapp 260.000 Tonnen zurückgegangen.

?: Sie haben sich mit dem AIUF dem Recycling von Bauprodukten aus Aluminium verschrieben. Was hat es damit auf sich?

Walter Lonsinger: Unser Ziel ist es, die Klimaverträglichkeit der Bauprodukte zu verbessern und die Energie-Effizienz in diesem Segment zu steigern. Wir achten deshalb darauf, dass die Bauschrotte in geschlossenen Wertstoffkreisläufen geführt werden. Damit vermeiden wir Qualitätsverluste und schöpfen die Einsparpotenziale bei Energie und Emissionen optimal aus. Leichtmetall-Legierungen, die für Fenster, Türen und Fassaden verwendet werden, sind sehr hochwertig. Das ist ein Grund, weshalb wir uns auf diesen überschaubaren Markt konzentriert haben.

?: Eine umfassende Kreislaufwirtschaft und effiziente Rohstoffverwendung kann wesentliche Beiträge zum Klimaschutz sowie zur Rohstoffversorgungssicherheit leisten. Der 2021 vorgelegte Europäische Grüne Deal hatte große Erwartungen geweckt?

Walter Lonsinger: Der Green Deal soll durch das Maßnahmenpaket „Fit für 55“ in konkrete Rechtsakte der EU umgesetzt werden. Schwerpunkte sind der Handel mit Emissionszertifikaten, der weitere Ausbau erneuerbarer Energie und Maßnahmen im Verkehrsbereich. Gebäudeeffizienz und Kreislaufwirtschaft stehen leider, und für uns nicht ganz verständlich, nicht mehr so sehr im Zentrum der Umsetzung des Green Deal.

?: Was bedeutet das?

Walter Lonsinger: Wir werden unsere Anstrengungen zum Ausbau der Kreislaufnutzung von Aluminium im Baubereich weiterhin eigenständig fortführen und verstärken. Denn ich befürchte, die Automobilindustrie wird den Bedarf an Aluminium-Knetlegierungen für Profile und andere Bauteile im Zuge des Ausbaus der Elektromobilität und des Leichtbaus deutlich ausweiten und ihre sektorale Marktmacht möglicherweise zu Lasten des Baubereichs einsetzen. Ich appelliere an Bauherren, Planer und Architekten, sich mit uns für den Ausbau geschlossener Kreislaufsysteme im Baubereich zu engagieren.

?: Mit dem AIUIF-Konzept ist Deutschland ein Vorreiter. Gibt es andere europäische Organisationen nach dem Vorbild des AIUIF?

Walter Lonsinger: Ich weiß, dass es in Österreich, der Schweiz und anderen europäischen Staaten Initiativen gibt, Modelle nach dem Vorbild des AIUIF zu organisieren. Selbstverständlich führen wir einen Dialog mit den europäischen Verbänden der Aluminiumindustrie. Wir stellen aber ausschließlich unser Know-how zur Verfügung.

?: Betrachten wir also den Baubereich. Wo sehen Sie Möglichkeiten oder besser Notwendigkeiten, das Recycling von Aluminium weiter zu fördern?

Walter Lonsinger: Alle Aluminiumschrotte aus Bauanwendungen werden recycelt. An dieser Stelle geht kein Kilogramm verloren. Dazu ist der Schrott zu wertvoll. Wie schon gesagt, geht es uns darum, das Material nachweislich in einem geschlossenen Kreislauf zu führen, um sicherzustellen, dass aus Bauprofilen wieder Bauprofile entstehen. Hilfreich ist zum Beispiel bei Ausschreibungen und Auftragsvergaben die Forderung nach recyceltem Leichtmetall. Wir konnten Bauherren und Architekten bereits dafür sensibilisieren. Wir stellen dafür Formulierungen und Ausschreibungstexte zur Verfügung. Vor allem öffentliche Bauherren fordern wir auf, sich für die Stärkung des geschlossenen Wertstoffkreislaufs einzusetzen. Je mehr Altmaterial in den Kreislauf eingebracht wird, desto höher kann der Anteil an Sekundärmetall bei neuen Produkten ausfallen. Hier sind wir aber abhängig von den Vorgaben aus Politik und Verwaltung. Die Förderung der Kreislaufwirtschaft mit Nachweisen als
Voraussetzung für Auftragsvergaben sind noch stark ausbaufähig.

?: Wie können die Mitglieder des AIUIF nachweisen, dass sie sich an solche Vorgaben halten?

Walter Lonsinger: Alle unsere Mitglieder werden jährlich überprüft und erhalten ein Zertifikat, das bestätigt, dass sie sich für diesen Wertstoffkreislauf und Nachhaltigkeit einsetzen. Die steigende Zahl unserer Mitgliedsbetriebe spricht eine deutliche Sprache.

 

 

?: Sehen Sie die Mitgliedschaft bei AIUIF auch als eine Art „Qualitätsmerkmal“ für Metallbau-Unternehmen?

Walter Lonsinger: Durchaus! Nachhaltigkeit und Öffentlichkeitsarbeit sind auch für Metallbau-Unternehmen wichtige Instrumente, mit denen sich Betriebe von ihren Wettbewerbern unterscheiden. Ich weiß, dass sich viele Handwerksbetriebe umfangreich für Natur- und Klimaschutz engagieren. Der Metallbau ist eines der wichtigsten Gewerke am Bau und trägt maßgeblich zu Innovationen in der modernen Gebäudetechnik bei. Fenster und Fassaden sind wesentliche Faktoren bei der Energieeinsparung und -Gewinnung. Das Engagement für den Wertstoffkreislauf bei Aluminium ist nur ein kleiner Schritt, um die Erwartungen von Markt und Kunden sichtbar zu machen. Interessierte Betriebe können sich auf unserer Webseite https://a-u-f.com informieren und den Aufnahmeantrag herunterladen.

?: Herr Lonsinger, vielen Dank für das Gespräch.

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Bauwirtschaft muss Baustoffe künftig nach bundesweit einheitlichen Regeln recyceln Bundesrat beschließt Mantelverordnung und legt erstmals Standards für die Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe fest

Bauwirtschaft muss Baustoffe künftig nach bundesweit einheitlichen Regeln recyceln Bundesrat beschließt Mantelverordnung und legt erstmals Standards für die Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe fest

Ersatzbaustoffe sollen künftig für Bauherrn attraktiver werden. So kommen weniger Primärbaustoffe zum Einsatz und natürliche Ressourcen werden geschont. Mit der heute vom Bundesrat beschlossenen Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz gelten erstmals deutschlandweit gültige Vorgaben für den Einsatz mineralischer Abfälle wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter. Zum Schutz des Bodens und der Natur schafft die Mantelverordnung einheitliche Regeln zur Verfüllung von obertägigen Abgrabungen, wie zum Beispiel einstigen Kies- und Sandgruben.

„Die Mantelverordnung ist der seit langem erwarteten Rahmen für eine Stärkung der mineralischen Sekundärrohstoffe im Baubereich und wird zu großen Veränderungen im gesamten Baubereich führen,“ erklärte der A/U/F-Vorstandsvorsitzende Walter Lonsinger und kündigte an, den Anteil von Aluminiumschrotten aus dem Baubereich innerhalb eines geschlossenen Werkstoffkreislaufs weiter zu erhöhen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Nach über 15 Jahren und unzähligen Gesprächen zwischen Bund, Ländern und Industrie ist es endlich gelungen, bundesweit gültige Regeln zum Recycling von Baustoffen zu vereinbaren. Die Mühe hat sich gelohnt, nicht zuletzt mit Blick auf die gewachsende Bauaktivität und den aktuellen Materialmangel  auf dem Bau. Künftig werden überall in Deutschland mineralische Abfälle einheitlich verwertet. Abbruch und Bauschutt sollen künftig öfter als Ersatzbaustoffe für neue Bauten dienen und seltener in Deponien landen. Zugleich sorgen wir dafür, dass Schadstoffe verlässlich ausgeschleust und behandelt werden. Von den einheitlichen Regeln profitiert die Bauwirtschaft, denn die Verfahren werden für sie einfacher und die Akzeptanz für Ersatzbaustoffe von sicherer Qualität wächst. Kommen Ersatzbaustoffe beim Neubau von Straßen, beim Dämmen und im Hochbau zum Einsatz, sparen wir große Mengen Primärbaustoffe und schonen natürliche Ressourcen.“

Mineralische Abfälle sind der größte Abfallstrom in Deutschland: Jedes Jahr fallen in Deutschland rund 250 Millionen Tonnen an, wie zum Beispiel Bau- und Abbruchabfälle (Bauschutt), Bodenmaterial (zum Beispiel ausgehobene Erde), Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Das sind etwa 60 Prozent des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland. Zugleich steckt in mineralischen Bauabfällen ein enormes Recycling-Potenzial. Gleichzeitig können mineralische Abfälle zu einem sehr hohen Anteil wiederverwendet werden (etwa 90 Prozent). So kommen mineralische Ersatzbaustoffe schon heute an vielen Stellen zum Einsatz; vor allem bei so genannten Technischen Bauwerken, also beim Bau von Straßen, Bahnstrecken, befestigten Flächen, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwällen oder im Hochbau als Recycling-Beton. Auch die stetig zunehmende Bauaktivität in Deutschland macht es erforderlich, das hochwertige Recycling von Baustoffen weiter zu fördern.

Die Mantelverordnung umfasst verschiedene Rechtstexte: eine neu eingeführte Ersatzbau-stoffverordnung sowie die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Au-ßerdem werden die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung angepasst.

Um die Nachfrage nach Ersatzbaustoffen zu stärken und rechtsverbindliche Qualitätsstandards bundesweit zu vereinheitlichen, führt die Bundesregierung mit der Mantelverordnung erstmals eine Ersatzbaustoffverordnung ein. Sie legt erstmals die nötigen Standards für die Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe für ganz Deutschland einheitlich fest. Private und öffentliche Bauherren, die bisher von den unterschiedlichen Regelungen abgeschreckt waren, können nun qualitätsgeprüfte Ersatzbaustoffe einfach und rechtssicher verwenden. So sollen künftig in Deutschland häufiger recycelte Baustoffe zum Einsatz kommen.

Gleichzeitig macht die Mantelverordnung mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung erstmals deutschlandweit gültige Vorgaben für die Verfüllung von obertägigen Abgrabungen, wie zum Beispiel ehemaligen Kies- und Sandgruben. Mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung werden die seit dem Jahre 1999 im Wesentlichen unveränderte Verordnung an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und die im Vollzug gewonnenen Erfahrungen angepasst.

Nachdem die Mantelverordnung im Mai 2017 vom Bundeskabinett erstmals beschlossen wurde, hat der Bundesrat im November 2020 umfangreiche Maßgaben beschlossen, die von der Bundesregierung übernommen und weiterentwickelt wurden. Die abschließende Befassung der Mantelverordnung im Deutschen Bundestag fand am 10. Juni 2021 statt. Mit der heutigen Verabschiedung durch den Bundesrat kann die Mantelverordnung in Kraft treten. Da sie erst zwei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft tritt, können sich alle Betroffenen auf die neuen Regelungen einstellen. Darüber hinaus sind Übergangsregelungen vorgesehen, unter anderem für bestehende Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen.