Wir stärken das Interesse an nachhaltigen Wertstoffkreisläufen

Frankfurt, 20. April 2020 – Der AIUIF führt aktuell rund ein Drittel der in Deutschland anfallenden Aluminiumschrotte aus dem Baubereich einem geschlossenen Wertstoffkreislauf zu und fördert damit den energiesparenden, ressourceneffizienten und umweltgerechten Umgang mit Aluminium. Das Effizienz- und Klimapotential des Recyclings ist beim Werkstoff Aluminium besonders hoch. Gegenüber der Primärproduktion von Aluminium werden etwa 95 Prozent Energie gespart. Zugleich werden der Abfluss von Schrotten aus Deutschland sowie das Downgrading wertvoller Legierungen unterbunden. Im Interview spricht der AIUIF-Vorstandsvorsitzende Walter Lonsinger über aktuelle Entwicklung und Erfolge der Initiative.

Frage: Bauherren, Planer, Architekten sowie Bau- und Umweltverwaltungen pflegen teilweise Vorbehalte gegenüber dem Einsatz von Aluminium im Fenster- und Fassadenbereich. Stimmt das eigentlich noch?

Walter Lonsinger: Megathemen wie Klimaschutz und Ressourcenschonung definieren eindeutig neue Rahmenbedingungen. Energie- und damit klimaschonende Werkstoffe und Technologien werden eindeutig positiver bewertet. Das Prinzip der Kreislaufwirtschaft oder adäquate optimierte Recycling-Prozesse können schon bald zu den vorrangigen Politik-Strategien zählen. Ich glaube, wir stehen vor großen Umbrüchen, auf die wir uns rechtzeitig vorbereiten müssen.

Frage: Was heißt das?

Walter Lonsinger: Bei den angesprochenen Personengruppen handelt es in der Regel um Fachleute, die die konstruktiven, ästhetischen und ökonomischen Vorteile des Werkstoffs Aluminium kennen und wertschätzen. Andererseits stoßen wir bei insbesondere Bauherren, Nichtregierungsorganisationen oder in der öffentlichen Verwaltung nicht selten auf einen Wissens- und Kenntnisstand zu den ökologischen Aspekten des Werkstoffs, der der aktuellen Entwicklung und dem Stand der Technik deutlich nachläuft. Wenig bekannt sind vor allem die unterschiedlichen Qualitätsstufen des Recyclings.

Frage: Können Sie das konkretisieren?

Walter Lonsinger: Die Landeshauptstadt München möchte vorbildlich im Gebäudebereich sein. Dazu zählen der sparsame Umgang mit Rohstoffen und Energie und die Reduzierung von Umweltbelastungen. Ferner sollen gesunde Wohnverhältnisse geschaffen und günstige Energie- und Lebenszykluskosten erreicht werden. Für Baustoffe gilt, dass nur Materialien verwendet werden dürfen, die mit geringem Energieaufwand und geringen Schadstoffemissionen hergestellt, verarbeitet oder eingebaut werden, Gesundheit und Wohlbefinden der Menschen nicht beeinträchtigen sowie umweltschonend unterhalten, wiederverwendet oder beseitigt werden können. Das Konzept verabschiedete der Stadtrat im Jahre 1995, seitdem sind diese Rahmensetzungen bei öffentlichen Gebäuden oder der baulichen Nutzung städtischer Grundstücke umzusetzen. Aber der Kriterienkatalog der Landeshauptstadt München für ökologisches Bauen umfasst auch konkrete Verwendungsverbote oder Verwendungseinschränkungen. Für Aluminiumbauteile heißt es wörtlich: Nicht zulässig (ist) insbesondere Aluminium im großflächigen Einsatz. Die Landeshauptstadt des Freistaats Bayern hat damit weit über die Stadtgrenzen hinaus den Eindruck vermittelt, dass der großflächige Einsatz von Aluminium im Baubereich unerwünscht ist. Die Formulierung „zum überwiegenden Teil aus Sekundäraluminium“ führte zu Unsicherheiten bei Ausschreibungen und Leistungsverzeichnissen.

Der AIUIF hat diese Aussagen zum Anlass genommen, über die Stadtbaurätin einen Dialog mit den zuständigen Dienststellen aufzunehmen. In mehreren intensiven Fachgesprächen konnte die Situation nun sowohl im Sinne der ökologischen Anliegen der Stadt wie auch aus Sicht des AIUIF zufriedenstellend gelöst werden. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung München brachte zum Ausdruck, dass die Verwendung von Aluminiumfenstern nicht als großflächiger Einsatz zu bewerten ist. In der Regel sind Pfosten-Riegel-Konstruktionen mit Aluminiumprofilen zulässig. Ungern gesehen wird die Verwendung von reinem Primäraluminium beispielsweise als vollflächige Fassade oder als Dachdeckung. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung empfiehlt in jedem Fall, vor Bauantragstellung einen Beratungstermin durchzuführen.

Frage: Also ein erfolgreicher Dialog?

Walter Lonsinger: Ja, zweifellos! Unsere Fachgespräche hatten ferner das Ziel, die Leistungen des AIUIF und seiner Mitglieder und Partner zu verdeutlichen. Es konnte dargelegt werden, dass die kommunale Bauverwaltung einen aktiven Beitrag zur nachhaltigen Umwelt- und Ressourcenpolitik erbringt, wenn sie die Leistungen des AIUIF und seiner Mitglieder sowie Partnerunternehmen aktiv unterstützt. Es bestand Einvernehmen in der Einschätzung, dass das optimierte Recycling von Aluminium und anderen Wertstoffen im Baubereich ausgeweitet werden muss.

Frage: Sie kennen sicherlich das Sprichwort, eine Schwalbe macht noch keinen Sommer …

Walter Lonsinger: … deshalb setzen wir unsere Dialogstrategie fort, ganz aktuell in Berlin. Ende 2018 wurde in Berlin die Publikation „Standards für den Neubau von Schulen“ der Berliner Schulbauoffensive veröffentlicht. Herausgeber ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Dort heißt es: „Bei Außenfenstern sind Kunststoffkonstruktionen und reine Aluminiumkonstruktionen zu vermeiden. Abweichungen sind zu begründen. Holzfenster mit Aluschale sind zulässig.“ Begründungen oder Erläuterungen zu dieser Empfehlung wurden nicht gegeben.

Aufgrund des ressortübergreifenden Ansatzes und einer Vielzahl von Mitautoren war die Identifizierung geeigneter Ansprechpartner in Berlin für uns schwierig und zeitintensiv. Schließlich fanden wir in der Senatsverwaltung Umwelt und Beschaffung offene und interessierte Gesprächspartner, die uns die komplexe Entstehungsgeschichte des Leitfadens rekonstruieren konnten.

Der Berliner Senat legt verstärktes Augenmerk auf die Beschaffung umweltverträglicher Leistungen und Produkte. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat mit dem bereits 2010 in Kraft getretenen Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) alle öffentlichen Beschaffungsstellen des Landes verpflichtet, bei der Beschaffung ökologische Kriterien unter Berücksichtigung von Lebenszykluskosten anzuwenden. Zudem wurde der Senat ermächtigt, eigene Verwaltungsvorschriften für ein umweltfreundliches Beschaffungswesen zu erlassen. Aufgrund dieser Ermächtigungsgrundlage hat der Berliner Senat 2012 die Verwaltungsvorschrift „Beschaffung und Umwelt“ beschlossen, die, so die Senatsverwaltung gegenüber dem an dem AIUIF, keine Beschaffungsbeschränkungen für Aluminium enthält.

Frage: Reicht das, um den Werkstoff in der praktischen Anwendung voranzubringen?

Walter Lonsinger: Die Berliner Senatsverwaltung lässt derzeit ein Leistungsblatt für die Umsetzung der oben genannten Verwaltungsvorschrift im Hinblick auf den Rückbau öffentlicher Gebäude in Berlin erstellen. Wir konnten zu einem frühen Zeitpunkt aufzeigen, dass ein prozessoptimiertes zertifiziertes Aluminiumrecycling ein wichtiges Element für den ökologischen und nachhaltigen Rückbau von Gebäuden ist. Die Gespräche werden fortgesetzt, um eine feste Verankerung des optimierten Recyclings in Verwaltungsvorschriften des Berliner Senats zu erreichen.

Frage: Sie bezeichneten eingangs die Kreislaufwirtschaft als Megathema. Was veranlasst Sie zu dieser Einschätzung?

Walter Lonsinger: Die neue EU-Kommission hat Ende 2019 den „Europäischen Grünen Deal“ vorgestellt. Angestrebt wird eine Klimaneutralität der EU bis 2050. Die Treibhausgasemissionen müssen nun deutlich schneller sinken, als bisher geplant. Gleichzeitig soll das Wachstum der Wirtschaft gewährleistet bleiben und ungünstige Wohlstandsverteilungen ausgeglichen werden. Bereits am 4. März dieses Jahres wurde der Entwurf eines europäischen Klimagesetzes vorgelegt, in dem das Ziel Klimaneutralität bis 2050 fixiert wurde. In der deutschen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 soll das Klimagesetz im Europäischen Rat verabschiedet werden. Zum Green Deal gehören etwa 35 weitere Einzelmaßnahmen. Zumindest zwei Handlungsfelder betreffen die Aktivitäten des AIUIF.

Frage: Welche?

Walter Lonsinger: Erstens Gebäude und Renovierung: Die Kommission will noch 2020 eine offene Plattform einrichten, die den Gebäude- und Bausektor, Architekten und Ingenieure sowie die lokalen Behörden zusammenbringt, um Energieeffizienz und Renovierungen zu stimulieren. Zweitens sollen nicht nur bei der Gestaltung von Gebäuden, sondern bei möglichst vielen Wirtschaftstätigkeiten die Belange der Kreislaufwirtschaft berücksichtigt werden. Für die klimaneutrale Wirtschaft sollen 100 Milliarden Euro investiert werden, davon die Hälfte aus dem EU-Haushalt. Eine Präzisierung des Programms soll folgen. Im Zentrum steht die Förderung von Wirtschaftssektoren mit geschlossenen Kreisläufen sowie niedrigem Energieverbrauch und geringen Emissionen.

Frage: Was bedeutet das für den AIUIF und seine
Mitglieder?

Walter Lonsinger: Wenn wie geplant, die Kreislaufwirtschaft ein zentrales Element der künftigen EU-Wirtschafts- und Klimapolitik wird, wird für den Einsatz von Aluminium im Bausektor die Arbeit des AIUIF massiv an Bedeutung gewinnen. Sowohl die Mengenentwicklung wie auch die Mitgliederzahl werden steigen, wenn Unternehmen ein prozessoptimiertes Recycling nachweisen müssen. Andererseits wird möglicherweise der AIUIF sein bisheriges Zertifizierungsmodell weiterentwickeln müssen. Wir planen zu diesem Zweck die Ausarbeitung eines Positionspapiers mit den Leistungen und Zielen des A/U/F im Hinblick auf den europäischen Grünen Deal und werden unseren Dialog mit ausgewählten Abgeordneten des Europäischen Parlaments ausweiten.