Compliance im A|U|F e. V. – Was muss beachtet werden?
Worum geht es?
Der Begriff „Compliance“ steht für die Regeltreue auch in Vereinen, Verbänden und Unternehmen und bedeutet im engeren Sinn die Einhaltung von Recht und Gesetz; beispielsweise durch einen Verein, seine Mitarbeiter und seine Mitglieder.
Der A|U|F e.V. übt seine satzungsmäßigen Vereinstätigkeiten im Einklang mit dem deutschen und europäischen Recht aus. Um der Gefahr eines Regelverstoßes zu begegnen, sind insbesondere bei der täglichen Vereinsarbeit, bei Veranstaltungen oder bei der Zusammenarbeit mit Vereinsmitgliedern und Nichtmitgliedern bestimmte Verhaltensweisen zu beachten.
Was ist zulässig? Welche Grundsätze sind zu beachten?
Im Rahmen von Vereinsveranstaltungen oder sitzungen dürfen Wettbewerber grundsätzlich Informationen zu ihrem jeweiligen Themenkreis betreffend die nachfolgenden Punkte austauschen:
- Allgemeine rechtliche und politische Rahmenbedingungen und ihre Beurteilung (z.B. Gesetzesvorhaben, gerichtliche Entscheidungen, Verwaltungspraxis von Behörden)
- Allgemeine wirtschaftliche Entwicklungen im deutschen und europäischen Markt; soweit öffentlich bekannt
- Allgemein bekannte oder frei zugängliche sowie rein historische individuelle Unternehmensdaten
- Branchenüberblicke, soweit das Ergebnis anonymisiert wird
Bei einer Interessenvertretung durch den A|U|F e.V. im Sinne des Lobbyregistergesetzes werden insbesondere nachfolgende Grundsätze und Verhaltensregeln beachtet:
- Wer Interessenvertretung betreibt, wird auf der Basis von Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit sowie Integrität tätig und akzeptiert den Verhaltenskodex für Interessenvertreter im Rahmen des Lobbyregistergesetzes; insbesondere wird auch folgendes beachtet.
- Die Interessenvertretung erfolgt bei jedem Kontakt transparent; hierzu legen die Interessenvertreter insbesondere ihre Identität und ihr Anliegen offen.
- Beim erstmaligen zweckgerichteten Kontakt wird auf die Eintragung in das Lobbyregister hingewiesen.
- Vertrauliche Informationen, die Interessenvertreter oder ihre Beschäftigten im Rahmen der Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag oder gegenüber der Bundesregierung erhalten, werden nur in zulässiger und jeweils vereinbarter Weise verwendet/weitergegeben.
Was ist unzulässig?
Unzulässig sind beispielsweise im Rahmen von Vereinsveranstaltungen oder sitzungen Absprachen sowie der Austausch unternehmensbezogener Informationen, insbesondere betreffend:
- Preise, Preisbestandteile und Konditionen
- eigene Absatz- und Umsatzzahlen, Quoten und Kapazitäten
- die Art und Identität eigener Kunden und Lieferanten nebst vertraglichen Regelungen, die wettbewerbsrechtlich relevant sein könnten
- die Belieferung bzw. Nichtbelieferung bestimmter Kunden
- Boykotte/Aufrufe zu Boykotten
- die Aufteilung von Märkten oder Bezugsquellen nach Räumen oder Kunden
- die Teilnahme an und Konditionen von Ausschreibungen
- den Zeitpunkt und Umfang von Preiserhöhungen
Im Rahmen der Interessenvertretung im Sinne des Lobby registergesetzes durch den A|U|F e.V. ist insbesondere Nachstehendes nicht zulässig:
- Der Abschluss von Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Erfolg der Interessenvertretung abhängig gemacht wird („Erfolgshonorar“)
- Die Beschaffung von Informationen auf unlautere Art und Weise. Hierzu zählt insbesondere das Gewähren oder Inaussichtstellen direkter oder indirekter finanzieller Anreize gegenüber Adressaten/-innen der Interessenvertretung, wenn diese dadurch ihre Pflichten verletzen würden • Im Kontakt mit Auftraggebern/-innen, Kunden/-innen oder sonstigen Dritten ein nicht bestehendes Auftrags-, Nähe- oder Beratungsverhältnis zu den im Lobbyregistergesetz genannten Adressaten/-innen der Interessenvertretung zu behaupten